Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf und Erwerb von Tickets für „US-Truck-Fahren“ und damit die Rechtsbeziehungen zwischen Verkehrsunternehmen Fragner (im Folgenden: „Veranstalter“) und dem Erwerber (im Folgenden: „Gast“).
Es gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Gast ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters in ihrer aktuell gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat solchen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss / Erwerb der Veranstaltungskarten
1. Alle Tickets und Gutscheine werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Dies gilt für Erwerber via Internet gleichermaßen wie für Erwerber per Telefon.
1.1 Beim Erwerb über Vertragspartnern (z.B. Jochen Schweizer, MyDays) ist der Verkauf über deren Rechnung möglich.
2. Der Erwerber bestätigt mit dem Kauf eines Tickets oder Gutscheins, dass er diese AGB zu Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.
3. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Der Gast handelt auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Ein Wiederverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Tickets zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.
4. Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Buchung fällig.
5. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung, wie etwa für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung und damit auch bei der Bestellung von Tickets für „US-Truck-Fahren“ liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Erwerber kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
§ 3 Leistungsumfang
1. Ein bezahltes Ticket ermächtigt ausschließlich zur einmaligen Fahrt von „US-Truck-Fahren“ am angegebenen Datum. Der Ticketpreis beinhaltet die einstündige Fahrt eines US-Trucks zum selber oder zum mit fahren.
2. Kraftstoff ist inklusive und die Betreuung sowie Einweisung erfolgt durch einen Fahrlehrer.
3. Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt das Ticket ohne Rückerstattung des Kaufpreises.
§ 4 Verlegung/ Umbuchung/ Abbruch/ Programmänderungen
1. Eine terminliche Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere aus Witterungsgründen, bei einem Defekt bzw. Unfall des Trucks oder ähnlichem bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Die Rücknahme der Tickets bei Verlegung durch den Veranstalter gegen Erstattung des Kaufpreises erfolgt nur in Fällen, in denen dem Gast der Besuch der terminlich verlegten Veranstaltung unzumutbar ist. Eine spätere Rücknahme ist ausgeschlossen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Gastes (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Abbruchs der Fahrt aus vorgenannten wichtigen Gründen hat der Gast nur dann Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn noch nicht die Hälfte der Tour gefahren ist.
2. Ein Sonderkündigungsrecht gem. § 649 BGB wird ausgeschlossen. Die Rückgabe ist grundsätzlich nicht möglich, allerdings besteht eine kostenlose Umbuchung bis 5 Wochen vor Tour-Beginn. Mit einer Ticket-Police ist eine kostenlose Umbuchung bis 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Umbuchung nicht möglich. Package-Leistungen in Verbindung mit Hotels, DinnerHopping, Thermenbesuch etc. sind von der Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen und können – auch mit einer Ticket-Police nicht umgebucht werden. Alle Nebenabreden, Änderungen (z.B. der Fristen) oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform.
3. Tickets verfallen mit Beginn der Veranstaltung.
4. Der Truck steht pünktlich zum Einsteigen bereit. Der Fahrer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Tour beim Fahrlehrer oder im Büro zu melden.
5. Der Veranstaltungsbeginn kann sich um bis zu 30 Minuten verzögern.
§ 5 Haftung
1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
2. Schadenersatzansprüche des Gastes aus positiver Forderungsverletzung (PVV), Verschulden bei Vertragsschluss , § 311 Abs. 2 BGB, und unerlaubter Handlung,
§ 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
3. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 6 Gutschein
1. Alternativ zum Ticket können auch Gutscheine in unserem Buchungssystem gekauft werden und zu einem späteren Zeitpunkt ein Termin vereinbart werden.
2. Gutscheine sind drei Jahre gültig und können jederzeit kostenlos verlängert werden.
3. Unsere Gutscheine sind ausschließlich Wertgutscheine und können somit für jedes Erlebnis eingelöst werden.
4. Buchungen eines Termins können über unsere Homepage www.us-truck-fahren.de getätigt werden.
5. Für ein Erlebnis können auch mehrere Gutscheine nacheinander verrechnet werden.
6. Bei einem zu geringen Gutscheinwert muss der Differenzbetrag bei der Buchung bezahlt werden.
7. Bei einem höheren Gutscheinwert bleibt ein Restguthaben auf dem Gutschein bestehen, welches nicht ausbezahlt werden kann. Das Restguthaben, kann bei der nächsten Buchung genutzt werden.
§ 7 Einlösen von Fremdgutscheinen
1.Termine finden Sie auf unserer Homepage und können auch direkt Ihren Wunschtermin buchen.
2. Buchung eines Termins können Sie zudem auch telefonisch oder per Mail tätigen.
3. Gebuchte Termine werden bei der Buchung direkt mit dem Gutscheinanbieter verrechnet und können somit nicht mehr vom Anbieter zurückerstattet werden. (Umbuchung siehe §4)
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
Der Inhaber der Tickets willigt unter ausdrücklichem Verzicht auf einen Vergütungsanspruch gegen den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Gastes, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
§ 9 Datenschutz
1. Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten des Gastes unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Solange der Gast nicht widerspricht, ist der Veranstalter berechtigt, die erhaltenen Daten für ausschließlich eigene Zwecke zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie die Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
§ 10 Hausrecht / Hausordnung
1. Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere der Weisungen des Fahrlehrers ist zu beachten.
2. Das Mitbringen von Haustieren und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
§ 11 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Gast aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Erding.